Erste Partei Direkte Demokratie
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Arbeitsstand · Gründungsfassung 1.2 · noch nicht beschlossen

Grundsatzprogramm –
Entwurf der Gründungsfassung

EPD² will die Bundesrepublik Deutschland zu einer modernen, freien, rechtsstaatlichen und technologisch fortschrittlichen Demokratie weiterentwickeln – mit mehr unmittelbarer Mitwirkung, transparenter Verantwortung und einem Staat, der seine Ressourcen wirksam und nachvollziehbar einsetzt.

Diese Fassung ist ein Entwurf für die Gründungsversammlung. Sie ist noch nicht beschlossen und wird deshalb ausdrücklich vom künftig geltenden Grundsatzprogramm unterschieden.

Wofür EPD² steht

Vier Grundideen verbinden politische Beteiligung, staatliche Modernisierung und den Schutz der freiheitlichen demokratischen Ordnung.

01

Demokratie weiterentwickeln

Nicht nur in regelmäßigen Abständen wählen, sondern dauerhaft, informiert und wirksam mitwirken – durch Beratung, Initiativen, sichere Beteiligungsverfahren und demokratische Entscheidungen.

02

Staat modernisieren

Verwaltung soll verständlich, sicher, digital zugänglich, transparent und effizient werden. Unnötige Ebenen, Doppelstrukturen und vermeidbare Bürokratie sollen abgebaut werden.

03

Partei als demokratischer Hebel

EPD² versteht die Rechtsform der Partei nicht als Selbstzweck. Sie verbindet Bürgerbeteiligung mit den gesetzlich vorgesehenen Verfahren von Wahlen, Parteiorganisation, Mandaten und parlamentarischer Verantwortung.

04

Freiheit und Rechtsstaat schützen

Direkte Beteiligung steht nicht über dem Recht. Menschenwürde, Grund- und Menschenrechte, Minderheitenschutz, Gewaltenteilung und das freie Mandat bleiben unverzichtbare Grenzen demokratischer Mehrheiten.

Politik muss nachvollziehbar werden

Wesentliche politische Vorhaben sollen einer überprüfbaren Entscheidungskette folgen. Damit bleibt sichtbar, wie aus einem Problem eine begründete demokratische Entscheidung und anschließend Rechenschaft wird.

Problem & Ziel
Strukturierung
Öffentliche Beratung
Fach- & Rechtsprüfung
Demokratische Entscheidung
Dokumentation & Umsetzung
Rechenschaft

Wenn ein EPD²-Mitglied ein Mandat erhält

Das freie Mandat bleibt frei. Gleichzeitig verpflichtet sich EPD² zu sichtbarer demokratischer Verantwortung und dauerhafter Rechenschaft.

Mehrheit ernsthaft berücksichtigen

Ergebnisse ordnungsgemäßer Beteiligungsverfahren werden ernsthaft berücksichtigt und öffentlich vertreten – oder eine abweichende Entscheidung nachvollziehbar begründet.

Abweichungen erklären

Politische Verantwortung umfasst die Pflicht, wesentliche Entscheidungsgrundlagen, Interessenbindungen, Abweichungen und erzielte Wirkungen in angemessener Form offenzulegen.

Offener Abgeordnetentisch

Ein dauerhaft zugänglicher Raum für Information, Beratung und Rechenschaft: mit wesentlichen Vorhaben, eigenen Initiativen, öffentlich feststellbarem Abstimmungsverhalten, Begründungen, Bürgerfragen und Bearbeitungsständen.

Offenen Abgeordnetentisch ansehen

Technologie dient der Demokratie – nicht umgekehrt

Digitale Beteiligung soll Demokratie erweitern, nicht Menschen steuern oder politische Verantwortung an technische Systeme abgeben.

Keine verdeckte politische Lenkung durch Algorithmen.

Verdeckte Gewichtungen, manipulative Benutzerführung, Dark Patterns, intransparente Priorisierung oder algorithmische Bevorzugung politischer Positionen sind unzulässig. Künstliche Intelligenz darf informieren, strukturieren, vergleichen und auf Risiken hinweisen, aber keine politische Meinung verdeckt lenken oder demokratische Entscheidungen ersetzen. Wesentliche automatisierte Bewertungen müssen nachvollziehbar und menschlich überprüfbar bleiben.

Grundsatzprogramm – Gründungsfassung 1.2

Vollständiger Entwurf. Die einzelnen Kapitel lassen sich direkt auf dieser Seite öffnen.

Präambel

Die Erste Partei direkte Demokratie (EPD²) ist eine politische Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht für die Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie zu einer dauerhaft beteiligungsfähigen, transparenten und technologiegestützten Demokratie.

1. Politisches Zielbild

Das zentrale Ziel der EPD² ist die Weiterentwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einer modernen, freien, rechtsstaatlichen und technologisch fortschrittlichen Demokratie, in der die Bevölkerung nicht nur in regelmäßigen Abständen politische Vertreterinnen und Vertreter wählt, sondern dauerhaft, informiert und wirksam an der Gestaltung des Gemeinwesens mitwirken kann.

Die EPD² will Deutschland zu einem demokratischen Gemeinwesen weiterentwickeln, das repräsentative Verantwortung, unmittelbare Bürgerbeteiligung, digitale und analoge Mitwirkungsmöglichkeiten sowie transparente öffentliche Rechenschaft miteinander verbindet.

Die EPD² strebt zugleich eine grundlegende Modernisierung des Staates und seiner Verwaltung an. Unnötige Zuständigkeitsebenen, parallele Strukturen, wiederholte Prüfungen und vermeidbare bürokratische Belastungen sollen schrittweise abgebaut werden.

Die EPD² setzt sich dafür ein, die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weiterentwickelte Demokratie zu schaffen. Dazu gehören insbesondere rechtssichere digitale Abstimmungen und Wahlen, digitale und hybride Versammlungen, wirksame Verfahren der Bürgerbeteiligung sowie zusätzliche Formen unmittelbarer demokratischer Entscheidung auf kommunaler Ebene, auf Ebene der Länder und des Bundes sowie, im Rahmen der europäischen Verträge, auf europäischer Ebene.

Soweit die Umsetzung dieses Zielbildes Änderungen des Grundgesetzes oder eine weitergehende demokratische Verfassungsentwicklung erfordert, strebt die EPD² diese ausschließlich auf den dafür vorgesehenen legalen, friedlichen, transparenten und demokratisch legitimierten Wegen an. Die EPD² versteht diesen Weg als demokratische Evolution.

2. Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat

Die EPD² bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, zum Rechtsstaat, zur Gewaltenteilung, zu freien und gleichen Wahlen, zur Meinungsfreiheit und zu einer friedlichen politischen Auseinandersetzung.

Politische Mehrheiten dürfen die Grund- und Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten und den Kern der demokratischen Ordnung nicht beseitigen. Direkte Beteiligung steht nicht über dem Recht, sondern ist an Verfassung, Gesetz und Menschenwürde gebunden.

3. Freiheit, Gleichheit und gesellschaftlicher Pluralismus

Die EPD² steht für eine offene, pluralistische und gewaltfreie Gesellschaft. Unterschiedliche Lebensentwürfe, politische Ansichten und gesellschaftliche Interessen gehören zur Demokratie.

Freiheit bedeutet sowohl Schutz vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen als auch die reale Möglichkeit, das eigene Leben und das gemeinsame politische Umfeld mitzugestalten.

4. Digitale Souveränität und gleichwertiger analoger Zugang

Digitalisierung muss dem Menschen dienen. Die EPD² schützt Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung, IT-Sicherheit und die Kontrolle der Menschen über ihre Daten.

Digitale Partizipation ist ein Recht, aber keine Pflicht. Für wesentliche öffentliche Leistungen und demokratische Rechte müssen verständliche, zumutbare und gleichwertige analoge oder persönlich unterstützte Zugänge erhalten bleiben.

Digitale Beteiligungs- und Informationssysteme müssen politisch neutral gestaltet sein. Verdeckte Gewichtungen, manipulative Benutzerführung, Dark Patterns, intransparente Priorisierung oder algorithmische Bevorzugung politischer Positionen sind unzulässig.

5. Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie

Die EPD² will die repräsentative Demokratie nicht abschaffen, sondern durch direkte, beratende und mitentscheidende Beteiligungsformen ergänzen und stärken.

Dazu gehören insbesondere nachvollziehbare Bürgerinitiativen, öffentliche Beratung, Mitgliederentscheide, rechtssichere Volksabstimmungen, transparente Gesetzesfolgenabschätzung und eine verbindliche öffentliche Rechenschaft politischer Verantwortungsträger.

6. Moderner Staat und leistungsfähige Verwaltung

Der Staat soll für die Menschen verständlich, erreichbar und handlungsfähig sein. Öffentliche Leistungen sollen möglichst aus einer Hand, barrierefrei, sicher und ohne unnötige Nachweise zugänglich sein.

Aufgaben, Behörden, politische Gremien und Zuständigkeitsebenen sind regelmäßig auf Notwendigkeit, Wirkung, Kosten und Überschneidungen zu prüfen. Digitalisierung darf bestehende Bürokratie nicht nur elektronisch abbilden, sondern soll Verfahren vereinfachen und unnötige Arbeit beseitigen.

7. Demokratische Beteiligungsinfrastruktur

Die EPD² entwickelt und nutzt demokratisch legitimierte, transparente Beteiligungsverfahren, um den politischen Willen ihrer Mitglieder und die Perspektiven der Bevölkerung frühzeitig und nachvollziehbar in parlamentarische und öffentliche Entscheidungsprozesse einzubringen.

Die Partei versteht ihre Rechtsform nicht als Selbstzweck, sondern als demokratischen Hebel. Wesentliche politische Vorhaben sollen einer überprüfbaren Entscheidungskette folgen und versioniert miteinander verknüpft bleiben.

8. Freies Mandat, Transparenz und Rechenschaft

Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der EPD² sind in ihrem Mandat frei und nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie verpflichten sich, die Ergebnisse ordnungsgemäßer Beteiligungsverfahren ernsthaft zu berücksichtigen, öffentlich zu vertreten oder eine abweichende Entscheidung nachvollziehbar zu begründen.

Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der EPD² führen einen öffentlich zugänglichen offenen Abgeordnetentisch als dauerhaften Raum für Information, Beratung und Rechenschaft.

Kontakte zu Unternehmen, Verbänden, Lobbyorganisationen und sonstigen organisierten Interessengruppen sollen nach einheitlichen Transparenzregeln nachvollziehbar gemacht werden.

9. Politische Mindestleitlinien

9.1 Wirtschaft, Arbeit und öffentliche Finanzen

Nachvollziehbare öffentliche Haushalte, wirksame Kontrolle staatlicher Ausgaben, generationengerechte Finanzpolitik, Innovation und faire Wettbewerbsbedingungen.

9.2 Soziales, Gesundheit und Familie

Verlässlicher Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialer Absicherung; Hilfe soll schützen, befähigen und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen.

9.3 Umwelt, Energie und Infrastruktur

Wissenschaftlich fundierte, sozial tragfähige, technologieoffene Politik mit überprüfbaren Wirkungen und offengelegten langfristigen Folgen.

9.4 Bildung, Wissenschaft, Medien und Kultur

Schutz von Wissenschaftsfreiheit, offener Erkenntnis, Medienkompetenz, unabhängiger Forschung, freien Medien und kultureller Vielfalt.

9.5 Europa, Außen- und Sicherheitspolitik

Ein demokratisches, rechtsstaatliches und handlungsfähiges Europa, friedliche internationale Zusammenarbeit, Achtung des Völkerrechts und wirksamer Schutz demokratischer Ordnung und kritischer Infrastruktur.

10. Entwicklung des Programms

Dieses Grundsatzprogramm bildet den verbindlichen Ausgangspunkt. Konkrete Positionen, Gesetzesinitiativen und weitergehende Programme werden schrittweise durch transparente innerparteiliche Verfahren entwickelt.

Die jeweils geltende beschlossene Fassung ist eindeutig von Entwürfen, Diskussionsständen und Prüfmaterialien zu unterscheiden.

11. Verfahren zur Programmerweiterung

Mitglieder können programmatische Vorschläge einbringen. Vorschläge werden transparent beraten; externe Fachkenntnis und öffentliche Stellungnahmen können einbezogen werden.

Künstliche Intelligenz arbeitet ausschließlich beratend. Rechtliche und fachliche Schlussfolgerungen werden von verantwortlichen Menschen erstellt und überprüft.

Die endgültige Aufnahme eines Programmsegments erfolgt durch den Bundesparteitag; weitere Formen unmittelbarer Mitgliederentscheidung benötigen eine ausdrückliche Grundlage in Satzung und Verfahrensordnungen.

12. Anforderungen vor endgültiger Beschlussfassung

Vor der endgültigen Beschlussfassung über ein wesentliches Programmsegment müssen den Stimmberechtigten die genaue Textfassung sowie die erforderlichen AI-, Fach- und Rechtsanalysen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Diese Unterlagen müssen versioniert, datiert, einer konkreten Textfassung zugeordnet und in ihrer Urheberschaft nachvollziehbar sein.

13. Veröffentlichung und Versionsgeschichte

Beschlossene Programmfassungen werden mit Datum, Versionsbezeichnung, zuständigem Beschlussorgan und Art der Beschlussfassung veröffentlicht.

Frühere Fassungen, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen bleiben nachvollziehbar. Öffentlich dargestellte Entwürfe müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein.

14. Schlussbestimmung

Dieses Grundsatzprogramm wurde von der Gründungsversammlung der Ersten Partei direkte Demokratie (EPD²) am [Datum] in [Ort] beschlossen und tritt mit seiner Beschlussfassung in Kraft.

Hinweis: Dieser Satz ist Bestandteil des Entwurfs und wird erst mit tatsächlicher Beschlussfassung ausgefüllt.

Politische Handlungsfelder

Das Grundsatzprogramm legt Werte, Richtung und demokratische Verfahren fest. Konkretere Fachprogramme und Gesetzesinitiativen werden darauf aufbauend schrittweise entwickelt.

Demokratie & Bürgerbeteiligung

Mehr direkte Mitsprache, digitale und hybride Versammlungen, sichere Abstimmungen und eine legale Modernisierung demokratischer Verfahren.

Digitales Demokratie-Recht

Wirtschaft & Arbeit

Nachvollziehbare öffentliche Finanzen, Unternehmertum, Innovation, soziale Sicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen.

Soziales, Gesundheit & Familie

Verlässliche Grundversorgung, wirksame soziale Absicherung und selbstbestimmte Teilhabe.

Digitalisierung & Technologie

Digitale Souveränität, Datenschutz, IT-Sicherheit und verantwortungsvolle, politisch neutrale Nutzung von KI.

Umwelt, Energie & Infrastruktur

Wissenschaftlich fundierte, sozial tragfähige und technologieoffene Politik mit überprüfbaren Wirkungen.

Europa, Außen- & Sicherheitspolitik

Demokratisches und handlungsfähiges Europa, Völkerrecht, internationale Zusammenarbeit und Schutz demokratischer Ordnung.

Recht & demokratische Ordnung

Menschenwürde, Gewaltenteilung, freie Wahlen, Grundrechte, Minderheitenschutz und überprüfbare Verfahren.

Staat & Verwaltung

Ein verständlicher, effizienter und transparenter Staat, der Verfahren vereinfacht und öffentliche Ressourcen wirksam einsetzt.

Dieses Programm bleibt entwicklungsfähig

Die Gründungsfassung schafft den Ausgangspunkt. Danach kann das Programm durch Initiative, öffentliche Beratung, fachliche und rechtliche Prüfung, Änderungsverfahren und demokratische Beschlüsse weiterentwickelt werden.

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